IT. Rechtsgrundlagen 2. Entsendung zwischen der Schweiz und Island, wenn der Entsandte werder die Schweizer noch eine EFTA-Nationalität besitzt. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Das österreichische Sozialversicherungsrecht kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Entsendedauer maximal 24 Monate beträgt. Vielen Dank für das Verständnis. The Act also provides for the laying down of mandatory minimum pay should postings repeatedly undercut the Swiss market. Dazu gehört auch der Mindestlohn. Support for the determination of the social security legislation applicable in the case of pursuit of activity in two or more States according to Reg. English, Competence Centers for Excellent Technologies, Wirtschaftstreuhandberufe - Grenzüberschreitende Dienstleistung, Papamonat – Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes, Bezahlte Freistellung für Großschadensereignis- und Bergrettungseinsätze, Arbeitsbewilligungen (Schweizer Staatssekretariat für Migration), Adressliste der kantonalen Arbeitsmarktbehörden (Schweizer Staatssekretariat für Migration), Entsendung (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen), Finanzielle Unterstützung & Hilfestellungen, Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer – Phase 2, Antrag auf Teilnahme am Testangebot "Sichere Gastfreundschaft", Cloudbasierte Lösungen für Datenspeicherung, Dokumentenmanagement, Informationsaustausch, Kommunikationslösungen für Teamzusammenarbeit, Handeln am Online-Marktplatz für heimische Produkte, Informationen für Gäste, Betriebe und Beschäftigte. Deutsch FR Anders als bei einem Stellenantritt bleiben entsandte Mitarbeitende dem Arbeitsvertrag mit ihrer Arbeitgeberin / ihrem Arbeitgeber im Herkunftsland unterstellt. Regelmässige Arbeitnehmer-Entsendung in die Schweiz. Unternehmen mit Sitz in Österreich können ebenso wie alle anderen EU- und EFTA-Staaten für einen bestimmten Zeitraum eigene Arbeitnehmerinnen/eigene Arbeitnehmer zur Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden. Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz FR Anhaltspunkte zu den in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen liefert u.a. Employers can also research whether a permit is required and which minimum pay requirements apply to the different industries and cantons. gültig für Staatsangehörige der 28 Staaten der Europäischen Union (EU), des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz sowie für Entsendetage berechnen. Die österreichischen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften kommen nur zur Anwendung, wenn die voraussichtliche Dauer der Entsendung 24 Monate nicht überschreitet. Wann ist der Grundstückswert oder der Einheitswert als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer heranzuziehen? Bitte schauen Sie innerhalb der nächsten Tage nochmals vorbei. Entsendung in die Schweiz - Druckversion (PDF, 24 KB) Fragebogen für die Ausstellung der Bescheinigung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften bei Beschäftigung in die Schweiz (Vordruck CH 1) und Prüfung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) Sie liegt demnach nicht vor, wenn der Arbeitnehmer erst im Ausland (Beschäftigungsland) eingestellt wird. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und entsandtem Arbeitnehmer oder entsandter Arbeitnehmerin bleibt während des Zeitraums der Entsendung … Not all of our contents and services are available in English yet. We ask for your under­standing and like to assure that we are steadily working on extending our English offer. Drittstaatsangehörige dürfen nur dann in die Schweiz entsendet werden, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten dauerhaft in einem Vertragsstaat arbeits- und aufenthaltsberechtigt sind. Fallback Language: 2 Die Versicherungspflicht für die Familienangehörigen entfällt, wenn diese im Ausland eine krankenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. 4054418. Entsendung eines EU-Staatsangehörigen in die EU-Staaten, EWR-Staaten und die Schweiz. Ihr Arbeitseinsatz in der Schweiz erfolgt befristet und in der Regel projektgebunden. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer sollte bereits zu Beginn der Entsendung die Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (PD A1) und die Bestätigung über den Leistungsanspruch bei sich haben, um im Bedarfsfall abgesichert zu sein. Leitfaden Entsendung Schweiz Seite 7 2.2 Mindestlöhne Bisher gibt es noch keinen gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz, der für das ge-samte Land gilt. FAQ, Main Language: In einigen Kantonen existiert eine Lohnuntergrenze. Ohne A1-Bescheinigung kann ein geschäftlicher Aufenthalt in der EU teuer zu stehen kommen. Durch die Königliche Gesetzesverordnung 9/2017 vom 26. Sie sind aktuell mit Ihrem Gründungsunternehmen angemeldet? Registrieren Sie sich im Meldetool als „Kunde“ So können Sie sich nach der (Anfangs-)Registrierung nur noch einloggen, für Meldung; Daten-Bearbeitung; usw. Im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung gewinnt die Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland immer mehr an Bedeutung. Bei einer Entsendung von Arbeitnehmenden gelten die 90 Tage pro entsendendes Unternehmen. Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum zum Arbeiten in ein anderes Land entsendet als er seinen Sitz hat und als diese gewöhnlich ihre Arbeit verrichten. Mehrfachbeschäftigte sind Personen, die gewöhnlich in zwei oder mehr EU/EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweiz tätig sind. 883/2004 and No. Der Arbeitnehmer muss vor der Entsendung in der Schweiz versichert gewesen sein, und der Arbeitgeber muss die Absicht haben, ihn nach der Entsendung weiterhin zu beschäftigen. Die geschäftliche Entsendung von Mitarbeitenden in einen EU/EFTA-Mitgliedsstaat ist aus dem Alltag vieler Schweizer Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Kautionen und Vollzugskostenbeiträge 4. Eine Entsendung setzt in der Regel einen Ortswechsel voraus. Denn in der Schweiz gibt es keinen allgemeinen gültigen gesetzlichen Mindestlohn.   Das Unternehmen oder der selbstständige Dienstleistungserbringende muss einmalig ein Konto im Online-Meldeverfahren eröffnen. Aber auch Arbeitnehmende erhalten hier viele interessante Hinweise. Ausnahmen sind bei einer Entsendung aus Deutschland (Ausstrahlung) und bei einer Entsendung nach Deutschland (Einstrahlung) vorgesehen. der Schweiz gegen Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), der "Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK" (PEB) oder der Bescheinigung S1 bei Wohnsitzverlegung aushilfsweise gewährt. Die Informationsplattform entsendung.admin.ch gibt deutschen Unternehmern die Möglichkeit online zu testen, ob eine simple Meldung des geplanten Einsatzes in der Schweiz ausreicht oder eine Arbeitsbewilligung der Schweizer Behörden erforderlich ist. Which collective employment contract applies in my case and what are the key provisions. a. unmittelbar vor der Entsendung in der Schweiz versicherungspflichtig waren; und . Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber vorübergehend zur Arbeitsausführung in einen anderen Vertragsstaat entsandt, so ändert sich der Beschäftigungsort. Selbstberechnung, Abgabenerklärung und Verteilungsmöglichkeit. Link zu Online-Registrierung Arbeitsrecht 5. Visitors to posting.admin.ch will also find links and contacts for additional information. Gesetzesänderung zur Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien. Eine Entsendung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unmittelbar vor seinem Auslandeinsatz mindestens einen Monat aufgrund seines Wohnsitzes oder einer wirtschaftlich produktiven Arbeitsleistung in der Schweiz versichert war; Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Anzahl der Beschäftigungsstellen entsendung.admin.ch ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedin-gungen in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen. b. für einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz tätig sind. Deutsch Oftmals kann nur durch eine Entsendung einem Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern im Zielland begegnet und eine über die Grenzen hinausgehende einheitliche Unternehmenspolitik verwirklicht werden. Die Arbeitsbedingungen und Löhne entsandter Arbeitnehmerinnen/entsandter Arbeitnehmer müssen den Vorschriften der Schweiz entsprechen. 987/2009. Für übrige Dienstleistungserbringungen bis zu acht Tagen Tätigkeitsdauer ist eine Entsendung melde- und bewilligungsfrei. posting.admin.ch provides an FAQ page for any questions foreign employers may have about their legal obligations when posting workers to Switzerland. Dabei muss das Unternehmen oder der selbstständige Dienstleistungserbringer einmalig ein Konto im Online-Meldeverfahren eröffnen. Entsendung in die Schweiz; Nr. DE Januar 2020 verpflichtend. Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer selbständig Leistungen im Inland erbringt sowie unter eigenem Namen nach außen auftritt und mit seiner Tätigkeit im In- und Ausland Umsätze von mindestens CHF 100.000 erzielt. Die Personenfreizügigkeit gilt … Seit 1.5.2010 gelten für die EU-Mitgliedstaaten die Verordnungen (EG) Nr. Entsendung. Entsendet das Unternehmen Arbeitnehmende für mehr als 90 Entsendetage pro Jahr in die Schweiz, muss es dafür eine Bewilligung beantragen. Da eine Entsendung immer befristet sein muss, wird diese Frage gestrichen; stattdessen sind die Angaben "Beginn der Entsendung" und "Ende der Entsendung" seit 1. Die Tätigkeit wird auf Rechnung des Entsendeunternehmens ausgeführt. Willkommen auf entsendung.at. Nach Inanspruchnahme der 24 Monate könnte für eine Verlängerung der Entsendung auf maximal fünf Jahre (insgesamt) unter gewissen Voraussetzungen eine Änderung des Beschäftigungsort-Prinzips durch eine Ausnahmevereinbarung – zu schließen zwischen den zuständigen Behörden der betroffenen Staaten – erwirkt werden. Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, Gebühr für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge, Führung von Aufschreibungen bei Selbstberechnung von Rechtsgeschäftsgebühren, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche – Meldung durch Rechtsanwälte und Notare, Geldwäsche – Meldung durch Gewerbetreibende, Verständigungspflichten des Lehrberechtigten, Ausbildungsverbund – ergänzende Ausbildung, Vorzeitiger Antritt zur Lehrabschlussprüfung, Lehrvertrag – Auflösung während der Probezeit, Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb ("Behaltezeit") nach Lehrabschluss, Basisförderung und Förderung der Lehre für Erwachsene, Lehrstellenförderung des Arbeitsmarktservice (AMS), Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen, Förderung von Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, Förderung des gleichmäßigen Zugangs von Frauen und Männern zu verschiedenen Lehrberufen, Internationale Wettbewerbe und Auslandspraktika, Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen, Unternehmensinterner Transfer von Führungskräften, Spezialisten und, Sonstige Pflichten des beschäftigenden Unternehmens, Aufzeichnungspflicht des beschäftigenden Unternehmens, Arbeitskräfteüberlassung – Meldepflichten, Berechtigungen zur Beschäftigung für Arbeitgeber, Beschäftigungsbewilligung – Melde- und Auflagepflichten, Beschäftigungsbewilligung – Schüler, Studierende, Studienabsolventen, Beschäftigungsbewilligung – Ausländer mit besonderem Schutz, Berechtigungen zur Beschäftigung für Arbeitnehmer, Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt, Förderungen für Unternehmer mit Behinderungen, Mitwirkung in personellen Angelegenheiten, Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Die wichtigsten Aufgaben der Lohnverrechnung, Aufgaben Lohnverrechnung während Arbeitsjahr (Kalenderjahr), Aufgaben Lohnverrechnung Beendigung Arbeitsverhältnis, Erstellung monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt, Übermittlung der Beitragsnachweisung an die Sozialversicherung, Auskunftspflicht gegenüber dem Versicherungsträger, Arbeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe, Außergewöhnliche Fälle nach dem Arbeitszeitgesetz, Außergewöhnliche Fälle nach dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Aushang Arbeitszeitregelung und Ruhezeitregelung, Pflichten in Zusammenhang mit dem Fahrtenbuch (Lenkprotokoll), Ersatzleistung Beendigung Arbeitsverhältnis, Familienhospizkarenz/Familienhospizteilzeit, Elternkarenz und Elternteilzeit – Kündigungs- und Entlassungsschutz, Allgemeines zu Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungsrechtliche Absicherung bei Pflegekarenz/Pflegeteilzeit, Frühwarnsystem im Sinne des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, Auflösungsabgabe bei Beendigung eines Dienstverhältnisses, Arbeitslosenversicherung – Arbeitsbescheinigung, Abfertigung NEU für Arbeitnehmer und Freie Dienstnehmer, Pflichtmodell für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige, Übertritt von Abfertigung ALT in Abfertigung NEU, Ausscheiden gewerberechtlicher Geschäftsführer, Überblick Standortverlegung Einzelunternehmen, Notwendige Schritte im Zusammenhang mit Arbeitnehmern, Überblick Standortverlegung Gesellschaften, Verlagerung eines Unternehmens in einen anderen, Geschäftsraummiete oder Unternehmenspacht, Firmenbuch – Eintragung Einzelunternehmen, Firmenbuch – Eintragung Personengesellschaften –, Firmenbuch – Eintragung Kapitalgesellschaften –, nicht löschen - Kopie von Allgemeines zum Firmenbuch, Registrierung zur elektronischen Zustellung, Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichtshof, Allgemeines zum Vertragsrecht in Österreich, Besondere Regelungen für Fern- und Auswärtsgeschäfte, Konjunkturerhebung Produzierender Bereich, Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im firmeneigenen Bereich, Erhebung über Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) im öffentlichen Bereich, Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen (IKT), Erhebung Arbeitskräfteüberlassung gemäß § 13, Unlautere Geschäftspraktiken - Allgemeines, Lobbying- und Interessenvertretungsregister, AuftraggeberInnenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge, Rechte und Pflichten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit, Wiedereingliederungsteilzeit − Inhalt der Vereinbarung, Dauer und Antritt, Wiedereingliederungsteilzeit – Ausmaß der Arbeitszeitreduktion, Zustehendes Entgelt und Wiedereingliederungsgeld, Vorzeitige Beendigung der Wiedereingliederungsteilzeit/Entziehung des Wiedereingliederungsgeldes, Wiedereingliederungsteilzeit – Sozialversicherung und Kündigungsschutz, Verfall von Leistungsansprüchen − Krankenversicherung von Selbstständigen, Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Leistungen der Sozialversicherung für Selbstständige, Bewilligungspflichtige Tätigkeiten mit Strahlenquellen, Entsorgung und Verbringung von radioaktiven Abfällen, Freigabe radioaktiver Stoffe und Ableitung, Strahlenschutz bei natürlichen Strahlenquellen, Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften – Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen, Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten, Koordinierungsstelle für Umweltinformation, Ansuchen auf Bereitstellung von Umweltinformationen, Pflichten der informationspflichtigen Stellen, Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich, Inhalt und Umsetzung der Aarhus-Konvention in der, Allgemeines zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren, Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltbezogene Pläne, Programme und Politiken, Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltauswirkungen, Allgemeines zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, Antrag auf Überprüfung vor einer unabhängigen Instanz oder vor Gericht, Weitere Möglichkeiten zur Überprüfung und Streitschlichtung, Bevollmächtigter für Elektro- und Elektronikgeräte, Verbot von Einwegkunststofftragetaschen ("Plastiksackerl"), Gefährliche Abfälle – Begleitscheinerstellung, Abfallverbringung - Beantragung der Vorabzustimmung, Sammlung und Behandlung von Abfällen – Erlaubnis, Abfallsammlung/-behandlung − Stammdatenregistrierung, Nicht gefährliche Abfälle – Verantwortliche Personen, Gefährliche Abfälle – Abfallrechtlicher Geschäftsführer, Gefährliche Abfälle – Fachkundige Personen in Gemeinden, Gefährliche Abfälle – Begleitscheinmeldung, Das Abfallende für Ersatzbrennstoffprodukte, Das Abfallende für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, Das Abfallende für bestimmte Arten von Bruchglas, Das Abfallende für bestimmte Arten von Kupferschrott, Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten, Abfallbehandlungsanlagen – allgemeine Genehmigung, Ortsfeste/Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Anzeige, Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigung, Mobile Abfallbehandlungsanlagen – Eigenkontrolle, Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Genehmigung, Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen – Vereinfachte Genehmigung, Abfallbehandlungsanlagen – Inhaberwechsel, Abfallbehandlungsanlagen - Überwachung/Stilllegung/Schließung, Abfall(mit)verbrennungsanlagen - Emissionserklärung, Seveso-Betriebe nach dem Abfallwirtschaftsgesetz, Deponie - Überwachung/Stilllegung/Schließung, Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen, Kompostherstellung/-import – Aufzeichnungen, Abfallsammlung/-behandlung - Rechtsnachfolge Umgründung, Abfallsammlung/-behandlung - Einstellung/Ruhen/Wiederaufnahme, Einstufungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungspflichten, Einstufungsdaten, Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische, Aufzeichnungspflichten und beauftragte Person für den Giftverkehr, Verlust oder irrtümliche Abgabe von Giften, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, Fluorierte Treibhausgase - Zertifizierung von Unternehmen, Klimaschutzstrategien und Maßnahmen gegen den Klimawandel, Weiterführende Informationen zum Thema Klimaschutz, Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe, Nachweis der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, Kontrollgerät/Fahrtschreiber – Überprüfung, Ausnahmebewilligung Schiene, Schiffsverkehr, Luftfahrt, Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form, Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter), Arbeiten auf oder neben der Straße – Bewilligung, Straßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken – Bewilligung, Allgemeines Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverbot, Arbeitsrechtliche Aspekte von Katastrophen, Handelspolitische Maßnahmen und Außenwirtschaftsrecht, Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Allgemeines, Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr – Meldung, Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Allgemeines, Grenzüberschreitender Kapitalverkehr – Meldung, Rechtmäßige Datenverarbeitung und Grundsätze für die Verarbeitung – Datenschutz, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Datenschutz, Einwilligung in die Datenverarbeitung – Datenschutz, Nationale/Europäische/Internationale Normen, Abnahmepflichtenhefte Heizung-Klima-Lüftung-Sanitäre, Standardisierte Leistungsbeschreibung Haustechnik, Standardisierte Leistungsbeschreibung Hochbau, Auswertungen zur öffentlichen Auftragsvergabe, Ausschluss von Bieterinnen/Bietern und Ausscheiden von Angeboten, Ausschreibungsdatenbanken und Publikationsmedien, Unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung, Förderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, TOP-Tourismus-Förderung Teil A: Top-Investition, TOP-Tourismus-Förderung Teil B: Jungunternehmer, TOP-Tourismus-Förderung Teil C: Innovation, TOP-Tourismus-Förderung Teil D: Restrukturierung, Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (2014 bis 2020), Weitere Förderungsprogramme auf Bundesebene, Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung –, Haftungsfragen bei der Übernahme und Auflösung von Betrieben, Unternehmensfortführung bei Insolvenzverfahren, Geltendmachung von Insolvenzforderungen aus Sicht der Gläubiger, Vertragsfortführung – Vertragsauflösung in der Insolvenz, Sicherung des Mitarbeiter-Entgelts in der Insolvenz, Mindestausstattung im Gastgewerbe – Abweichende Maßnahmen, Genehmigung eines Gastgartens (Schanigartens), Vereinheitlichter Jugendschutz in der Gastronomie, Änderung Aufsperrstunde/Sperrstunde im Gastgewerbe, Allergenkennzeichnung in Gastronomiebetrieben, Allgemeines zu arbeitsrechtlichen Sonderregelungen in der Baubranche, Bauarbeiter – Urlaub, Abfertigung und Winterfeiertage, Schlechtwetterentschädigung – Antrag auf Rückerstattung durch den Betrieb, Verpflichtende Koordination bei Bauarbeiten, Ärzte − Antrag auf Anerkennung von Ausbildungsstätten, Zahnärzte – Aufklärungs-, Rechnungslegungs- und Auskunftspflicht, Berufshaftpflichtversicherung (Klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten), Klinische Psychologen, Gesundheitspsychologen und Psychotherapeuten − Auskunfts- und Mitteilungspflicht, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – Auskunfts-, Informations- und Rechnungslegungspflicht, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – Pflegedokumentation, Hebammen – Aufklärungs- und Rechnungslegungspflicht, Heilmasseure – Auskunfts-, Informations- und Rechnungslegungspflicht, Gentechnik − Gentechnisch veränderte Organismen, Gentechnik − Gentechnisch veränderte Organismen im geschlossenen System, Arzneimittel – Fach- und Gebrauchsinformation, Arzneimittel – Verlängerung von Zulassungen, Arzneimittel – Überwachung von Arzneimitteln, Arzneimittel – Qualitätsmängel und Produktdefekte, Arzneimittel – Nicht-interventionelle Studien, Einzelhandel – Ausverkauf aus besonderen Gründen, Waffen – Prüf- und Kennzeichnungspflichten, Impressumspflicht gemäß § 24 Mediengesetz, Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz, Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen gemäß § 26 Mediengesetz, Agrarpolitik – Sammelantrag auf Direktzahlungen, Agrarpolitik – Sammelantrag auf Direktzahlungen – Auskunftspflicht, Lebensmittelsicherheit – Eigenkontrollpflichten, Lebensmittelsicherheit – Fleisch und Aquakultur, Lebensmittelsicherheit – Milch, Eier, Honig, Lebensmittelsicherheit – Schlachtbetriebe, Rinder – Meldung an die elektronische Datenbank, Rinder – Kennzeichnung mit Ohrmarken – Auskunftspflicht, Rinder – Kennzeichnung mit Schlachtnummer, Rinder – Handelsklassen für Rinderschlachtkörper, Schweine – Kennzeichnung mit Schlachtnummer, Schweine, Schafe und Ziegen – Stamm- und Betriebsdaten, Schweine, Schafe und Ziegen – Beantwortungspflicht, Wein – Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldung, Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln, Tierärzte – Grenzüberschreitende Tätigkeit, Bilanzbuchhalter – Befreiung von der Prüfung, Bilanzbuchhaltungsberufe – Bestellung von natürlichen Personen, Bilanzbuchhaltungsberufe – Anerkennung von Gesellschaften, Bilanzbuchhaltungsberufe – Änderungsmeldung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Berufliche Niederlassung, Bilanzbuchhaltungsberufe – Ruhen der Befugnis, Bilanzbuchhaltungsberufe – Beendigung des Ruhens, Bilanzbuchhaltungsberufe – Verzicht auf die Berufsberechtigung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Grenzüberschreitende Dienstleistung, Bilanzbuchhaltungsberufe - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Wirtschaftstreuhänder – Prüfungszulassung – Antrag, Wirtschaftstreuhänder – Berufsanwärter – Anmeldung, Wirtschaftstreuhänder – Berufsanwärter – Änderungsmeldung, Wirtschaftstreuhänder – Bestellung von natürlichen Personen, Wirtschaftstreuhänder – Anerkennung von Gesellschaften, Wirtschaftstreuhandberufe - Berufliche Niederlassung, Wirtschaftstreuhänder – Ruhen der Befugnis, Wirtschaftstreuhänder – Beendigung des Ruhens, Wirtschaftstreuhänder – Kanzleifortführung, Wirtschaftstreuhänder – Umsatzgebühren – Festsetzung, Wirtschaftstreuhänder – Umsatzgebühren – Schätzung, Wirtschaftstreuhänder – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Ziviltechniker – Befugnis für natürliche Personen, Ziviltechniker – Befugnis für Gesellschaften, Ziviltechniker – Ruhen der Befugnis wegen Dienstverhältnis, Ziviltechniker – Wiederaufnahme der Ausübung der Befugnis, Ziviltechniker – Verzicht auf die Befugnis, Ziviltechniker - Berufshaftpflichtversicherung, Berufshaftplichtversicherung (Rechtsberufe), Berufshaftpflichtversicherung (Notarinnen/Notare), Haftpflichtversicherung (Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte). Mai 2010. auf alle vier Sozialversicherungszweige anzuwenden. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sprachwahl: Während der Dienstleistungserbringung in der Schweiz ist auf die Einhaltung der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen zu achten. Entsandte Arbeitnehmerinnen/entsandte Arbeitnehmer bleiben in Österreich nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sachleistungen, d.h. Krankenbehandlungen auf Rechnung des zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträgers werden von den in Betracht kommenden Leistungserbringern des jeweiligen EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates bzw.