Wenn es sich um eine besonders schwere Straftat handelt, beispielsweise wenn das Leben des Opfers gefährdet wurde oder die Straftat unter Anwendung schwerer Gewalt wie Folter, erzwungener Drogen-/Arzneimittelkonsum, Vergewaltigung oder anderer schwerwiegender Formen der psychischen, körperlichen oder sexuellen Gewalt begangen wurde oder dem Opfer auf sonstige Weise ein besonders schwerer Schaden zugefügt wurde, so sollte sich auch dies in einer strengeren Strafe niederschlagen. (4)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass den für die Ermittlung oder strafrechtliche Verfolgung von Straftaten nach den Artikeln 2 und 3 zuständigen Personen, Stellen oder Diensten effiziente Ermittlungsinstrumente, wie sie beispielsweise bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität oder in Fällen anderer schwerer Straftaten verwendet werden, zur Verfügung stehen. (1)   Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass Opfern vor, während sowie für einen angemessenen Zeitraum nach Abschluss des Strafverfahrens Unterstützung und Betreuung erhalten, damit sie in der Lage sind, die in dem Rahmenbeschluss 2001/220/JI und in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Rechte in Anspruch zu nehmen. Mit diesem Schutz wird das Ziel verfolgt, die Menschenrechte der Opfer zu schützen, ihre weitere Viktimisierung zu vermeiden und sie dazu zu ermutigen, in Strafverfahren als Zeugen gegen die Täter auszusagen. Die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels ist für die Union und die Mitgliedstaaten ein vorrangiges Ziel. Straftaten werden in Deutschland über das Strafrecht geregelt, das im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst ist. Andere Maßnahmen sollten in Betracht gezogen werden, wie die Förderung der Entwicklung allgemeiner gemeinsamer Indikatoren der Union für die Ermittlung von Opfern des Menschenhandels durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen allen einschlägigen Akteuren, insbesondere öffentlichen und privaten Sozialdiensten. Gegenstand dieses Beitrages ist, wie im Fall von strafrechtlichen Ermittlungen aufgrund eines behaupteten Behandlungsfehlers vorzugehen ist. a des Rahmenbeschlusses 2004/757 trifft jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgende vorsätzliche Handlungen unter Strafe gestellt werden, wenn sie ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden: das Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Verkaufen, Liefern – gleichviel zu … Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre zuständigen Behörden berechtigt sind, die Tatwerkzeuge für die Begehung von und Erträge aus Straftaten im Sinne der Artikel 2 und 3 zu beschlagnahmen und einzuziehen. In diesem Zusammenhang sollten in den Herkunfts- und Transferdrittstaaten der Opfer die Maßnahmen im Hinblick auf die Sensibilisierung, die Verringerung der Gefährdung, die Unterstützung und Betreuung der Opfer, die Bekämpfung der Ursachen des Menschenhandels sowie die Unterstützung dieser Drittstaaten bei der Ausarbeitung geeigneter Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels weitergeführt werden. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (17) oder aufgrund anderer internationaler Rechtsinstrumente oder vergleichbarer nationaler Vorschriften. Andere Faktoren, die bei der Beurteilung der Schutzbedürftigkeit eines Opfers berücksichtigt werden könnten, sind beispielsweise das Geschlecht, eine Schwangerschaft, der Gesundheitszustand und Behinderung. *FREE* shipping on qualifying offers. Insert free text, CELEX number or descriptors. Akkusativ: Einzahl Handlung; Mehrzahl Handlungen Übersetzungen . November 2009 zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren erleichtert werden (6). Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren. Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren. Geldstrafe 3. Diese Richtlinie trägt dem Umstand Rechnung, dass Menschenhandel ein geschlechterspezifisches Phänomen ist und dass Frauen und Männer von Menschenhändlern oft zu unterschiedlichen Zwecken gehandelt werden. Gemäß Artikel 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat Irland mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Richtlinie beteiligen will. April 2016 darüber, wie sich die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften, mit denen die Inanspruchnahme von Diensten, die Gegenstand einer Ausbeutung durch Menschenhandel sind, unter Strafe gestellt wird, auf die Verhütung des Menschenhandels auswirken, und unterbreitet erforderlichenfalls geeignete Vorschläge. Rechtsberatung und rechtliche Vertretung sind unentgeltlich, wenn das Opfer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. (2)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit eine auf die Einzelbewertung des Kindeswohls gestützte dauerhafte Lösung gefunden wird. Folgen strafbarer Handlungen. Diese beiden Delikte verkörpern jedoch die schlimmsten Straftaten im Recht. Insbesondere übermitteln die Mitgliedstaaten dem Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels die Informationen nach Artikel 19, anhand derer der Koordinator zu einer Berichterstattung über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels beiträgt, welche die Kommission alle zwei Jahre durchführt. Damit die Ermittlungen und die Strafverfolgung bei Menschenhandelsdelikten erfolgreich durchgeführt werden können, sollte deren Einleitung grundsätzlich nicht von der Anzeige oder Anklage durch das Opfer abhängig gemacht werden. (5)   Dieser Artikel gilt unbeschadet der Artikel 14 und 15. (4)   Dieser Artikel gilt unbeschadet des Artikels 11. die Strafverfolgung kann nur nach einem Bericht des Opfers an dem Ort, an dem die Straftat begangen wurde, oder einer Anzeige durch den Staat, in dem sich der Ort der Begehung der Straftat befindet, eingeleitet werden. April 2013 nachzukommen. der gewöhnliche Aufenthalt des Straftäters in seinem Hoheitsgebiet liegt. Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Anstiftung oder Beihilfe zur Begehung einer Straftat nach Artikel 2 sowie die versuchte Begehung einer Straftat nach Artikel 2 unter Strafe gestellt werden. es sich bei dem Straftäter um einen ihrer Staatsangehörigen handelt. Die Koordinierung zwischen den internationalen Organisationen mit Zuständigkeit für Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels sollte unterstützt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden. (1)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass strafrechtliche Ermittlungen oder die Strafverfolgung in Bezug auf Straftaten nach den Artikeln 2 und 3 nicht von der Anzeige oder Anklage durch das Opfer abhängig gemacht werden und dass das Strafverfahren auch dann fortgesetzt werden kann, wenn das Opfer eine Aussage widerrufen hat. (4)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden bei strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren in den Fällen, in denen das Kind unbegleitet oder von seiner Familie getrennt ist, im Einklang mit der Stellung von Opfern in der betreffenden Rechtsordnung einen Vertreter bestellen. Zum Handgebrauche Fur Den Preussischen Praktiker (German Edition) on Amazon.com. ), Benötige Medien: Arbeitsblatt, Folie, StGB, - Wichtigen Aspekte der Hauptstrafen nennen und charakterisieren können Die Ausbeutung für Betteltätigkeiten, wozu auch der Einsatz abhängiger Opfer des Menschenhandels als Bettler gehört, erfüllt daher nur dann die Definition des Menschenhandels, wenn alle Merkmale der Zwangsarbeit oder der erzwungenen Dienstleistung vorhanden sind. 14 Std. (3)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die für strafrechtliche Ermittlungen oder die Strafverfolgung in Bezug auf die Straftaten nach den Artikeln 2 und 3 zuständigen Personen, Stellen oder Dienste die geeigneten Schulungen erhalten. Video erstellt von: Schülerinnen und Schüler der 2HGB1 Schuljahr 2015/16 Gegenstand: Politische Bildung. (2)   Die Mitgliedstaaten stellen auch sicher, dass eine juristische Person verantwortlich gemacht werden kann, wenn mangelnde Überwachung oder Kontrolle durch eine in Absatz 1 genannte Person die Begehung von Straftaten nach den Artikeln 2 und 3 zugunsten der juristischen Person durch eine ihr unterstellte Person ermöglicht hat. (5)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Strafverfahren wegen einer Straftat nach den Artikeln 2 und 3 Folgendes angeordnet werden kann: Die Vernehmung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und. (2)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer von Menschenhandel unverzüglich Zugang zu Rechtsberatung sowie — gemäß der Stellung von Opfern in der betreffenden Rechtsordnung — zu rechtlicher Vertretung, auch zum Zweck der Geltendmachung einer Entschädigung, haben. (3)   Die Verantwortlichkeit einer juristischen Person nach den Absätzen 1 und 2 schließt die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen als Täter, Anstifter oder Gehilfen bei Straftaten nach den Artikeln 2 und 3 nicht aus. Die Opfer sollten daher über die wichtigen Aspekte dieser Maßnahmen informiert werden; diese sollten den Opfern nicht aufgezwungen werden. grenzen Merkmale und Folgen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten anhand einfacher Rechtsfälle voneinander ab. Diese Maßnahmen sollten dem Wohl des Kindes Rechnung tragen und im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 stehen. (2)   Die Kommission berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 6. Beamte, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie mit Opfern oder potenziellen Opfern in Kontakt kommen werden, sollten Schulungen erhalten, damit sie wissen, wie Opfer und potenzielle Opfer von Menschenhandel zu erkennen sind und wie mit ihnen umzugehen ist. Lehrplankapitel:WiR 9.5 Strafrecht als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts [GZ, MRE, PB, VSE] (ca. Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind. eur-lex.europa.eu . Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen eine im Sinne des Artikels 5 Absätze 1 oder 2 verantwortliche juristische Person wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängt werden können, zu denen strafrechtliche oder nichtstrafrechtliche Geldsanktionen gehören und zu denen andere Sanktionen gehören können, beispielsweise: Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen; vorübergehendes oder ständiges Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit; vorübergehende oder endgültige Schließung von Einrichtungen, die zur Begehung der Straftat genutzt wurden. {{language_data.label_navi_more}} {{language_data.label_navi_less}} Insbesondere wendet jeder Mitgliedstaat Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI auf die Familie an, sofern dies angemessen und möglich ist. Diese Richtlinie, die insbesondere darauf abzielt, die uneingeschränkte Wahrung dieser Rechte und Grundsätze zu gewährleisten, ist entsprechend umzusetzen. - Die Nebenfolgen von strafbaren Handlungen erkennen sie unter Anwendung schwerer Gewalt begangen oder dem Opfer durch die Straftat ein besonders schwerer Schaden zugefügt wurde. - Das Fahrverbot als Nebenstrafe kennen Diese Richtlinie geht daher nicht auf die Bedingungen für den Aufenthalt der Opfer von Menschenhandel im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ein. Use, Other sites managed by the Publications Office, Portal of the Publications Office of the EU. Zugang zur Bildung würde Kindern helfen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Opfer von Menschenhandel sollten daher während der strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren eine geeignete Betreuung erhalten, bei der jeweils ihre individuellen Bedürfnisse zugrunde gelegt werden. Diese Richtlinie gilt unbeschadet des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gemäß dem Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Abkommen) und steht im Einklang mit Artikel 4 und Artikel 19 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Daher wurden der Rahmenbeschluss 2002/629/JI des Rates vom 19. Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer. Während die Richtlinie 2004/81/EG die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer von Menschenhandel sind, vorsieht, und die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Das Übereinkommen des Europarats sieht einen Bewertungsmechanismus vor, der aus der Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) und dem Ausschuss der Vertragsparteien besteht. Diese Richtlinie sieht ein integriertes, ganzheitliches und menschenrechtsbasiertes Vorgehen bei der Bekämpfung des Menschenhandels vor, und bei der Umsetzung sollten die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. (1)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit die nachstehenden vorsätzlich begangenen Handlungen unter Strafe gestellt werden: Die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen, einschließlich der Übergabe oder Übernahme der Kontrolle über diese Personen, durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderer Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die die Kontrolle über eine andere Person hat, zum Zwecke der Ausbeutung. 2 Abs. Diese Richtlinie enthält auch ein situationsabhängiges Verständnis der unterschiedlichen Formen des Menschenhandels und bezweckt, dass jede Form des Menschenhandels mit den effizientesten Mitteln bekämpft wird. (6)   Dieser Artikel gilt unbeschadet des Artikels 12. Kann das Alter einer dem Menschenhandel ausgesetzten Person nicht festgestellt werden und besteht Grund zu der Annahme, dass diese Person unter 18 Jahre alt ist, so sollte sie als Kind eingestuft werden und unmittelbar Unterstützung, Betreuung und Schutz erhalten. Des Weiteren sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit in Betracht ziehen, Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die von Opfern erbrachte Dienste nutzen, obwohl sie wissen, dass die Person ein Opfer des Menschenhandels ist. März 2011. Straftaten im Zusammenhang mit dem Menschenhandel. Sofern dies möglich und angezeigt ist, werden sämtliche Vernehmungen des Opfers im Kindesalter von denselben Personen durchgeführt. (4)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei strafrechtlichen Ermittlungen wegen einer Straftat im Sinne der Artikel 2 und 3 sämtliche Vernehmungen des Opfers im Kindesalter oder gegebenenfalls eines Zeugen im Kindesalter auf Videoband aufgenommen und diese Aufnahmen gemäß den Vorschriften seines nationalen Rechts als Beweismaterial in Gerichtsverhandlungen verwendet werden können. Bei der praktischen Umsetzung dieser Maßnahmen sollte auf der Grundlage einer gemäß den nationalen Verfahren durchgeführten Einzelbewertung der Situation, dem kulturellen Hintergrund und den Bedürfnissen der betreffenden Person Rechnung getragen werden. Nach Nummer 34 der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung (14) sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, für ihre eigenen Zwecke und im Interesse der Union eigene Tabellen aufzustellen, aus denen im Rahmen des Möglichen die Entsprechungen zwischen dieser Richtlinie und ihren Umsetzungsmaßnahmen zu entnehmen sind, und diese zu veröffentlichen. Unterstützung, Betreuung und Schutz von unbegleiteten Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind. Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen sollten zur Verfügung gestellt werden, nachdem die Opfer über die Maßnahmen aufgeklärt wurden und ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Die Verwendung beschlagnahmter und eingezogener Tatwerkzeuge und der Erträge aus den in dieser Richtlinie genannten Straftaten zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer, einschließlich der Entschädigung der Opfer und grenzüberschreitender Strafverfolgungsmaßnahmen der Union zur Bekämpfung des Menschenhandels, sollte gefördert werden. Februar 2005 über die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten (11). differenzieren zwischen straf- und zivilrechtlichen Folgen strafbarer Handlungen und nehmen dabei zur Schadensersatzpflicht kritisch Stellung. (1)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine juristische Person für Straftaten nach den Artikeln 2 und 3 verantwortlich gemacht werden kann, die zu ihren Gunsten von einer Person begangen wurde, die entweder allein oder als Teil eines Organs der juristischen Person gehandelt hat und die eine Führungsposition innerhalb der juristischen Person innehat aufgrund: der Befugnis zur Vertretung der juristischen Person, der Befugnis, Entscheidungen im Namen der juristischen Person zu treffen oder. : Die Laufzeitleistungsstrafe Als Alternative Sanktion (Studien Und Beitrage Zum Strafrecht) (German Edition) by Jeldrik Muhl (2015-05-31) on Amazon.com. Gleichermaßen könnte die gerichtliche Zuständigkeit für Straftaten begründet werden, bei denen der Täter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat hat, das Opfer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt oder seinen gewöhnlichen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat oder die Straftat zugunsten einer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässigen juristischen Person verübt wird und bei denen die Tat außerhalb des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats begangen wird. 5 Gemäß Art. Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Strafen im Bereich Menschenhandel festgelegt. nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente. Die den Opfern gewährte Unterstützung und Betreuung sollte wenigstens ein Mindestpaket von Maßnahmen umfassen, die notwendig sind, damit das Opfer sich erholen und dem Einfluss der Menschenhändler entziehen kann. Strafen und Maßregeln als Folgen strafbarer Handlungen - Wichtigen Aspekte der Hauptstrafen nennen und charakterisieren können - Das Fahrverbot als Nebenstrafe kennen - Die Nebenfolgen von strafbaren Handlungen erkennen - Die Maßregeln mit und ohne Freiheitsentzug erklären können Die Rechtsberatung sowie — im Einklang mit der Stellung von Opfern in der betreffenden Rechtsordnung — die rechtliche Vertretung sollten zumindest dann, wenn das Opfer nicht über ausreichende Mittel verfügt, unentgeltlich und in einer Weise zur Verfügung gestellt werden, die mit den internen Verfahren der Mitgliedstaaten im Einklang steht. (2)   Ein Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über seine Entscheidung, eine weitere gerichtliche Zuständigkeit für Straftaten nach den Artikeln 2 und 3, die außerhalb seines Hoheitsgebiets begangen wurden, zu begründen, unter anderem in Fällen, in denen. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels (3) und ein EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels (4) angenommen. einer Kontrollbefugnis innerhalb der juristischen Person. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme. Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Bekämpfung des Menschenhandels, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maßnahmen besser auf Unionsebene zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet. (1)   Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen wie Ausbildung und Schulung, um der Nachfrage, die jegliche Form von Ausbeutung im Zusammenhang mit Menschenhandel begünstigt, entgegenzuwirken und diese zu schwächen. Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels. (3)   Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass es als erschwerender Umstand gilt, wenn eine Straftat nach Artikel 2 von einem öffentlichen Bediensteten in Ausübung seines Amtes begangen wurde. eur-lex.europa.eu. Juni 2001 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten (10) sowie dem Rahmenbeschluss 2005/212/JI des Rates vom 24.