FeV - Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Fassung des Inkrafttretens vom 19.01.2013. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Artikel 1 7. Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Zitierungen von Anlage 11 FeV Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 FeV verweisen. 4 0 obj 2 über den Sehtest, § 15 über die Befähigungsprüfung nach Maßgabe der Anlage 11, FeVuaÄndV am 31. Anlage 10. Anlage, V. v. 26.06.2012 BGBl. 2 0 obj I 2010, 2095 - 2097; bzgl. Unsere Experten stehen Ihnen in Ihrer Nähe, an … Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. ]���,�b�k]��qu�m�����*�:����=A���KU���I������m14\4�ӊ���/��2\d���= ? § 11 FeV – Eignung (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. endobj I S. 525, Artikel 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Artikel 1 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Artikel 2 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, § 28 FeV Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, § 31 FeV Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, § 48 FeV Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Artikel 1 8. Anlage 11 FeV – Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfung praktische Prüfung Andorra alle nein nein Bosnien und Herzegowina A1, A, B nein nein Französisch … § 11 Abs. I S. 35, ... einer Erlaubnis eines Drittstaates zum Führen eines Kraftfahrzeuges, der nicht in der Anlage, ... des § 76 Nummer 11a erteilt worden sind, verwendet werden." Vorschriftensuche ... dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nicht erfüllt oder dass andere … Anlage 5 FeV (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (vom 24.05.2018) Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr (zu den § § 26 und 27) Anlage 11. (1) Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 aufgeführten Staat und in einer in der Anlage 11 aufgeführten Klasse erteilt worden ist und die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder dazu berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden: Anlage 9. ���2D;�!Rc�*[���2�A��>5cO��&�3��[$�h ��n��6[3���A�.r/����4�Z��MҺaa�E�ѥ��Ve�B&��ܓ�|�^�?Dǧ�(T���z���Tj��lEMgt�L׍��Qe�ޞB�tV�8�5�r���`���Lf��xS1&�b�F��g��p��P,��� F�Ԛ�T�LV���!��8�b8N�>��Z �$ϸv�$���߅S�����f���u��2\͖�,W�Ka���z}8y~�d9m�U����F3��U�V�8�z��,��x�(� t�r3t��ރ84�r��)hf��=?��� ����vk��eP���ә+�l�x��\� Y�Ԑn5�c�TՓ�A&��w����&)%���n7�ѭ�;��>���1�f��'T�8 � ��n.��Yz`��햑v�m Das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. �A�TBH�J�֖}����"!�6kKo���&r�^�/��)���Uא0�TB�PL��+t���ka�b�(T���rG���;p�'��qr=��D�!&յ�u�b�T�CX+QL�����2Zť$F�e ���8���-�VD�] endobj Änderung Anlage 11 FeV vom 31.12.2019 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 11 FeV, alle Änderungen durch Artikel 1 14. Zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.01.2013 (BGBl. I S.35). Ausstellungsstaat Anlage 11 FeV: Weitergehende Informationen Stand / Letzte Änderung ... Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Artikel 1 5. Anlage 11 FeV (zu § 31 ) Staatenliste zu den . (zu § 31 FeV) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Mit der umgesetzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), konkret eine Erweiterung der Anlage 11, wurde die Liste der gleichwertigen Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten um die Republik Nordmazedonien (bisher auch "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien" genannt) erweitert. Länder der Anlage 11: Ein Sehtest ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, es ergibt sich aus einer Fußnote in der Liste der Länder Untersuchungsbescheinigungen für Lkw- und Busfahrer Wenn Führerscheinklassen für Lkw und/oder Bus umgeschrieben werden sollen, sind in folgenden Fällen Untersuchungsbescheinigungen einzureichen: 3 0 obj Über die Links, Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 FeV verweisen. Führerscheine, die in einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführtem Staat rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Anlage 11 FeV Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) I S. 2937, 2020 BGBl. 24. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 09.12.2020 BGBl. buzer.de. Dezember 2019 BGBl. Fahrerlaubnis - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land (Drittstaat/Anlage 11) Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Antragstellung auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins, wenn dieser in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder dem EWR gehört. Ausländischen Führerschein umschreiben - Anlage 11 FeV Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts. Fußnote) Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfung praktische Prüfung Andorra alle nein nein Bosnien und Herzegowina A1, A, B nein nein ����i�a��6͠f��#ϕ�V�8�f�ƆC��0�H� �8� �)w?�o��8�A�?Xf������n{{q�?v�V������#2sWo����U���yG�����̡����~pw,::��=�a��Al���J{�L�v$��퍤���b���!��vw����Ä�h�`�����������+m��!�ʇ��\�g���?94q;�o��v�[R�t�o�����k��� SXE��X�5�����4�ؓ'U1�hH��] Staatenliste nach Anlage 11 FeV Ausstellungsstaat Klasse(n) Theoretische Prüfung Praktische Prüfung Andorra alle nein nein Bosnien und Herzegowina A1, A, B nein nein Französisch-Polynesien alle nein nein Guernsey alle nein nein Insel Man alle nein nein Israel B … 1 0 obj ]Z����.k��T�{2׍�9�3Ֆ���p�s���fq����Yff�q�b}vS��7�=VLN��n{{2��>}o�q����n���V神:���*��9ך��0/E��fW#���͖�[�~Y1�~A���+W�|‰?��9쇢��]��h���N��l^l�����#�j��b��(6gGg����X����e��C�zߙ ���QC}j�6��nwQl���i�5��6hT�T�S�S���kD3v���h���aL}� 9 über die ärztliche Untersuchung und § 12 Abs. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Artikel 1 10. Aus der Anlage 11 zur FeV kann man entnehmen, ob bei einer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland eine theoretische oder praktische Prüfung fällig wird. 38. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in, ...  7. deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der, ... Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis, die in einem in, ... er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in, V. v. 25.01.2011 BGBl. 28. Dezember 2019 und Änderungshistorie der FeV Hervorhebungen: alter Text, neuer Text Verordnung - FeV) Anlage 11 (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (Fundstelle: BGBl. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Artikel 2 8. Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (zu § 25 Absatz 3) Richtlinie EU 2015/653 vom 24.04.2015. 22. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 11 (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis Anlage, ... des § 76 Nummer 11b erteilt worden sind, verwendet werden." In Anlage, ... „Kategorie B" durch die Angabe „Klasse D" ersetzt. Lebensjahr bereits erreicht haben oder in den nächsten fünf Jahren erreichen. In Anlage, ... 76 Nummer 11b" durch die Angabe „§ 76 Nummer 11c" ersetzt. Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien 11): Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen 1). §§ 11 bis 14 FeV Fahrerlaubnis-Verordnung . FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung. <> Leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin der Klassen D1/D1E oder D/DE sind und das 50. �7K��j�Սnk�%���� KUK�W�b�BZΰ�l��ڦW3�]��WPZy�(]��Eֵ]�t���q�< <>>> Hier die Fortsetzung dieser Anlage. Fahrerlaubnis ( zu § 31) neu: Anlage 12 Anlage 10 FeV, Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr; Anlage 11 FeV, Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländi... Anlage 12 FeV, Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der F... Anlage 13 FeV, Punktbewertung nach dem Punktsystem In, ... 11b" durch die Angabe „§ 76 Nummer 11c" ersetzt. Leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin der Klassen D1/D1E oder D/DE sind und das 50. 18. Fußnote) x��}ێ%Gn�� ��~��P��~1�<3����y�9%�Vwíj��jF?��7�iN\��r1��t���� �df�Z���>���?�ç_}��?�����������~�QY���q�Syꦮh���V�T���ǿ;=|����~�ѧ��NU}����?���:�}SL�i�ӷ?��}3�^?����_#��w���g������Ҟ�__�����t�.͹���ӷ���G�1N���vU����Wa5MUtU�ECA�^�9�E�nR��IA;e�����ҝ���`/w������Q�����`�~ј*���/��������o��i(��44S1����f,�ɸ+��ϗ�K�߇���_�����������l�D��o���~eu�i��q�z9�{������ڢn�C �Oa#�gJm�(™U������? <> Lesen Sie Anlage 11 FeV kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. Sämtliche Fahrerlaubnisse der Republik Nordmazedonien sind nun gleichwertig. der einzelnen Änderungen vgl. Anlage 11 (zu §§ 28 und 31) (In Kraft getreten am 28.12.2016) ��M2ޥ�8R����JC�uU�����[Zfۧ��6;K��Uu���,~�`���W��Z=�BpR��PE ��U}H�d�d����b'�@��,}�T6���N���5�ѵ��~g�h�U <>/ExtGState<>/ProcSet[/PDF/Text/ImageB/ImageC/ImageI] >>/MediaBox[ 0 0 595.32 841.92] /Contents 4 0 R/Group<>/Tabs/S/StructParents 0>> FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Artikel 1 13. Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausl. 6 über die Untersuchung des Sehvermögens, es sei denn, daß in entsprechender Anwendung der Regelungen in den §§ 23 und 24 eine Untersuchung erforderlich ist, § 12 Abs. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Artikel 1 12. %���� endobj I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. q~c�/�qR+鼝��[�,�Xt��_�䬊�-��/���������'g�]�Ǯ����OeQ%��������-�����[s�Y0��?��>~w��������j��3g���K+}xs��OW�>�?��ެ�U�ǿ����q���[����o�S�u�t��`�N?�%?I�o��7�W��;�woc�7�i�l��2_]r������Z������l뢯Ƣ�O�I]՘�n��@�ՌHḐ����׆�H���7u1�W�g��1��]��rL���w�"o*G���Nr��h���,XS��I�"s����*:�L�[>u��:����? Anlage 11 FeV – Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (zu § 31 ) Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfung praktische Prüfung Andorra alle nein nein Bosnien und Herzegowina A1, A, B nein nein Französisch-Polynesien alle nein nein %PDF-1.5 �)�v��P�P��xpi�"E����oS�(��$����U�Ą��X�Pـţ�"�"ENr�3��|�bE�&Q��2YR��n�Ƅa1="�����u��(v��ta5M�邤�I��r��L����2N�A���BgNZ9*���QK��)���(t㐻��sY޻���[����=FUy��o��Χ�Q��/%�v����/���G0�\�$1C�\Zg��v2���%b�'�3a��s�a��&[��!� ���iJۘ�HD.�`��SO.�g��$��:�����D��H~����b_zV��t|:s��^b��,�i�7qԂ{|�r1��Bҥ��YZ)���wB�[��v|�����&�}t�e �D��� ���*xkjK,`L��@/N����`�q�bPӅ����rW�,wr ��C�!&x�zq�b�Pp�eq�bP��9�`�p�� 1�q'�\b52!�RX�b�Z\ Lebensjahr bereits erreicht haben oder in den nächsten fünf Jahren erreichen. I S. 2905, ... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie aus einem in, ... deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage, ... des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage, ... Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27) … Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fundstelle: BGBl. Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis -US Bundesstaaten und US-amerikanische Außengebiete -Kanadische Provinzen -Australische Territorien -Sonstige Staaten US-Bundesstaaten und US-amerikanische Außengebiete1). Unsere Experten stellen Ihren Mitarbeitern die notwendigen Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aus und bestätigen die Ergebnisse des Reaktionstests mit einem Gutachten. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr Ausfertigungsdatum: 13.12.2010 Anlage 11 FeV (zu § 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis In, Artikels 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 23. 18. I 2010, 2023 - 2029; bzgl. stream Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006. Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, Artikel 1 11. (USA und Kanada, die ebenfalls zur Anlage 11 gehören, siehe vorherige Seite) Anlage 11 zu § 31 FeV (Fortsetzung) der einzelnen Änderungen vgl. ��֐8q;ܺ.�%��-�W��m9f�X�_9���b{C�XTe�� �$/e-��C�YC.