3. 2006 (BGBl I S. 1706) und 20. 3 Satz 1 des KiföG zum 1.8.2013 in Kraft. 3 Satz 1 Nr. § 11b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 3“ durch die Angabe „Satz 4“ ersetzt. März 1997, BGBl. (3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für. (3) 1Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für. (1) 1Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Abs. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch vor, wenn ein Arbeitsausfall durch behördliche oder behördlich anerkannte Maßnahmen verursacht ist, die vom Arbeitgeber nicht zu vertreten sind. 1.370 Entscheidungen zu § 24 SGB II in unserer Datenbank: Ein iPad ist Luxus: Jobcenter muss Tablet für Schülerin nicht bezahlen, Hartz-IV: Brillenreparaturkosten werden erstattet. 1 und 2 SGB II und der bundesfinanzierten möglichen Einmalhilfebedarfe in § 24 Abs. 21. 1 und 2 SGB IV vorgesehen ist, nicht eingebracht werden muss. 3 SGB II Author: a_vilhard Created Date: 5/29/2018 10:56:37 AM Keywords () gesetzlich geregelte bzw. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. 4 Satz 2 SGB … Ich wünsche eine Übersetzung in: Leichte Sprache Danke für Ihr Interesse! Für Personen bis zur Vollendung des 25. (4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. 2003 (BGBl I S. 2954), 20. März 1997, BGBl. Absatz 4 Satz 2 angefügt durch G vom 26. 12. (4) 1Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. § 24 SGB II, Abweichende Erbringung von Leistungen ... 2 Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben. 1 Nr. Eine Familienversicherung scheidet in dem konkreten Sachverhalt aus. Infoline Sozialhilfe Fachanweisung zu § 24 Abs. 2Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben. I. Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 24 Absatz 3 Ziffer 1 SGB Il; § 31 Absatz 1 Ziffer 1 SGB Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten werden als Geldleistungen in Form von Pauschalbeträgen gewährt. 2 Nr. I S. 594) § 346 Beitragstragung bei Beschäftigten (1) Die Beiträge werden von den versicherungspflichtig Beschäftigten und den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Sauer, SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen / 2.3 Sonderleistungen nach Abs. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie. 1 und 2 SGB II und § 31 Absatz 1 Nr. 3. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird. Eine Leistungsgewährung nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. § 24 SGB III - Versicherungspflichtverhältnis (1) In einem Versicherungspflichtverhältnis stehen Personen, die als Beschäf- tigte oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig sind. 2.3.1 Überblick Rz. 3 S. 1 (+) BG-Mitglied? 1 Satz 4 SGB II bei der Verwendung der Leistungen nach dem SGB II das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen und sind damit gehalten, Rücklagen für eine Neu- bzw. 12. 36 SGB II an den Aufenthalt der leistungsberechtigten Person bei der An-tragstellung an. Fassung aufgrund des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26.07.2016 (BGBl. 3 Satz 1 Nr. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2020 - L 7 AS 66/19, LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 1345/20, LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1288/15, SG Düsseldorf, 03.11.2020 - S 15 AS 2919/19, LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 13 AS 92/15, LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2016 - L 19 AS 1272/15, Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II), Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI), Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII), Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI), Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§, Unterabschnitt 3 - Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen (§§. 1 Nr. (4) 1 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Infoline Sozialhilfe Fachanweisung zu § 24 Abs. 1 SGB II - ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. Kommentar aus TVöD Office Professional Franz-Josef Sauer. 2007 (a. a. § 20 Abs. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vom 01.12.2017 (Gz. 7.12 . 2a SGB V und § 20 Abs. a) in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 4 betreut werden oder. 295/08) folgte eine Stellungnahme des Bundesrates v. 13.6.2008 (BT-Drs. Die Anschaffung eines Jugendbettes mit Lattenrost und Matratze stellt eine Erstausstattung nach § 24 Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. BA Zentrale GR 11 Seite 3 Stand: 08.02.2017 1.2 Abwicklung (1) Darlehen nach § 24 Absatz 1 werden nur auf - auch formlosen - gesonderten Antrag (§ 37 Absatz 1 Satz 2) erbracht und zinslos ge-währt. In begründeten Fällen ist die Gewährung in Form von Sachleistungen Oder Gutscheinen zulässig (S 24 Absatz 2 SGB Il bzw. 3Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. 2007 (BGBl I S. 378); bisherige Sätze 3 bis 5 wurden Sätze 5 bis 7. Daher ist diesem die zu . 2 SGB III regelt, dass Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben), welches zur Verwendung im Rahmen des § 7c Abs. 3Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen. 3 Satz 1 Nrn. Gebärden­sprache Danke für Ihr Interesse! Ich wünsche eine Übersetzung in: Leichte Sprache Danke für Ihr Interesse! v. 13.5.2011 I 850, 2094; Zuletzt geändert durch Art. 3Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, ... Bei der Erstausstattung nach § 24 Abs. Allgemeine Vorgehensweise 2. März 1997, BGBl. 10 Abs. Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte; 3. Bei der Aufzählung der kommunalfinanzierten möglichen Einmalhilfebedarfe in § 24 Abs. § 24 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) ... 3 Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. Besonderer Hinweis: Sie haben gem. I S. 1824), in Kraft getreten am 01.01.2017 Gesetzesbegründung verfügbar. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt vom 18.02.2009 (Gz. I S. 594) § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (1) Für eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 gelten für die Zulassung durch die fachkundige Stelle ergänzend die Anforderungen der nachfolgenden Absätze. Im Falle eines Umzuges ist folglich darauf abzustellen, wann die leistungs-berechtigte Person den Antrag auf Leistungen nach § 24 Abs. 2 Nr.4 SGB II zur Verfügung steht. 5Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. 3 S. 1 Nr. Es können deshalb nur die Einnahmen eines bereits vergangenen Zeitraums im Sinne von § 240 Abs. § 81 Abs. gemäß § 12 Absatz 3 Satz 1 Nr. 7. § 5 Abs. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen. Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 83 Abs. 6 SGB II oder § 24 Abs. 2 Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben. Fachliche Weisungen § 24 SGB II . 7. 16/10173 … Auf § 12 Abs. § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein … 3. 1 SGB II. O.). 2Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. § 81 Abs. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten. (5) 1Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum KiföG v. 2.5.2008 (BR-Drs. § 24 SGB II – abweichende Erbringung von Leistungen PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree DA § 24 Abs.3 SGB II – Stand: 31.08.2017 Seite 4 von 16 notwendig wird oder zuvor ein Gasherd genutzt wurde, in der neuen Wohnung aber ein Elektroherd notwendig wird. (1) 1 Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen. 3 Satz 1 Nr. SI 213 / 111.10-7-2). 3. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt nach Absatz 3 Satz 4 können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. 6Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen. 1 bis 3 SGB XII; 1. Leichte Sprache. In § 6c Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „eines nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und Beamten“ durch die Wörter „von nach Satz 1 übergetretenen Beamtinnen und Beamten“ ersetzt. (2) Solange sich Leistungsberechtigte, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 ihren Bedarf zu decken, kann das Arbeitslosengeld II bis zur Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden. Zur Beitragsbemessung ist das Arbeitseinkommen i.S. Gem. Nummer 15.01 Absatz 1, Nummer 24.15) und dass statt Wohngeld gegebenenfalls eine Transferleistung in Betracht kommt. Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt; 4. Artikel vorlesen. Stand: Neugefasst durch Bek. 1 SGB XII dar, wenn das Kind dem Kinderbett entwachsen ist und im Haushalt ein Jugendbett nicht oder nicht mehr vorhanden ist (Urteil BSG vom 23. 1 SGB II handelt es sich nicht ... Unabweisbarer Bedarf nach § 21 Abs. 1 SGB II ist nicht erforderlich, sofern zur Ansparung vorgesehenes Vermögen nach § 12 Abs. Gebärden­sprache. § 45 Absatz 3 Satz 4 SGB X oder eine Überprüfung nach § 33 Absatz 2 Satz 2 WoGG möglich sind. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II. In § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „, § 27 Absatz 3“ gestrichen. Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze, Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. 6. (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. 1 Nr. Nach § 28 Abs 1 S. 3 Nr 4 SGB II erhalten nur nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs 5 des SGB IX mit dem Merkzeichen „G“ sind. Die in § 7c SGB IV vorgegebenen Verwendungszwecke von Wertguthaben betreffen u.a. Satz 3 geändert durch G vom 26. 2Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. S 10 Absatz 3 Satz 1 SGB Xll). (3) Ein unabwendbares Ereignis liegt insbesondere vor, wenn ein Arbeitsausfall auf ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverhältnissen beruht. 2002 (BGBl I S. 4621), 24. 4 SGB II darlehensweise erbracht, weil für den Zeitraum der Bewilligung voraussichtlich Einnahmen anfallen sollten. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II Stand: 01.10.2013. von § 15 SGB IV und damit der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts, heranzuziehen, der nicht vor Schluss des Kalenderjahres feststeht. Leichte Sprache. 2 G v. 6.10.2020 I 2072, § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger, § 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft, § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen, § 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, § 16e Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, § 16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen, § 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung, § 18a Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen, § 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung, Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen, § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen, § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung, § 26 Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen, § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten, § 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen, § 34b Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen, § 34c Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften, § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus, § 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften, § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum, § 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen, § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit, § 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit, § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung, § 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung, § 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger, Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung, § 50a Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten für die Ausbildungsvermittlung, § 51 Verarbeitung von Sozialdaten durch nicht-öffentliche Stellen, § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten, § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit, § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter, § 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, § 64 Zuständigkeit und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, § 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, § 67 Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 68 Regelungen zu Bedarfen für Bildung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, § 78 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, § 79 Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen, § 80 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung.