Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins und Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen. Berücksichtigungswürdige Schulden Nicht abziehbar sind die Kosten des laufenden Lebensbedarfs wie Nebenkosten, Telefonkosten, Haushaltsgeld usw. Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins und Tilgung) sind im Rahmen ... Kindesunterhalt 11. Abzugsposten: Was darf von der Unterhaltsbemessungsgrundlage in Abzug gebracht werden? Denn die Verletzung der Unterhaltspflicht ist gemäß § 170 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann.. Aus diesem Grund sollten Sie solche Zahlungen prioritär behandeln, wenn Sie Unterhalt schulden. Erst dann können berücksichtigungswürdige Schulden als Abzugsposten in Betracht kommen und das unterhaltsrechtliche Einkommen mindern. "Berücksichtigungswürdige" Schulden... und zwar Zins und in gewissen Fällen auch Tilgung. Berücksichtigungswürdig sind etwa Schulden für ein Haus, wenn es den familiären Wohnbedürfnissen und nicht lediglich als Kapitalanlage diente. Bemessungsgrundlage Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düs- Es kann jedoch nur die tatsächlich in dem betreffenden Kalenderjahr gezahlte Steuerlast abgezogen werden. Reicht das Einkommen beim Ansatz der Fahrtkosten nicht aus, um den Kindesunterhalt in volle Höhe zu erbringen, so ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, wenn dies günstiger ist. Nehmen Sie hier fachkundigen Rat in Anspruch. Unabhängig von Schulden (und Einkommen) besteht allerdings eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrags nach der Regelbetragsverordung. Diese Lebenshaltungskosten sind im sogenannten Selbstbehalt enthalten, der dem Unterhaltsverpflichteten immer zur Verfügung stehen muss. Schulden, die bereits während des Zusammenlebens der Eltern gemacht wurden, sind abziehbar, solange wenigstens der Mindestunterhalt (unterster Satz der Düsseldorfer Tabelle) gewährleistet ist. Wenn Sie Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt schulden, kann dies zu schweren Konsequenzen führen. Zur Obliegenheit, im Einzelfall ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, um für Kindesunterhalt … Zur Obliegenheit, im Einzelfall ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, um für Kindesunterhalt … Wenn man bei der Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage vom Bruttoeinkommen eines unselbständigen Unterhaltspflichtigen ausgeht, sind selbstverständlich die vom Dienstgeber einbehaltenen Beiträge zur Sozialversicherung sowie die abgeführte Lohnsteuer in Abzug zu bringen. Siehe auch: Einkommen, Berechnung des Unterhalts 10.4 Schulden. Berücksichtigungswürdige Schulden Nicht abziehbar sind die Kosten des laufenden Lebensbedarfs wie Nebenkosten, Telefonkosten, Haushaltsgeld usw. Diese Lebenshaltungskosten sind im sogenannten Selbstbehalt enthalten, der dem Unterhaltsverpflichteten immer zur Verfügung stehen muss. Was "berücksichtigungswürdig" ist, ist jeweils im Einzelfall zu ermitteln. Einkommens- und Kirchensteuerbeträge können vom unterhaltsrechtlichen Einkommen abgezogen werden. Schulden bei Unterhaltspflicht 10.4 Schulden Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins und Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen. "beim Kindesunterhalt gilt: Es gibt keinen Grundsatz, wonach Kindesunterhalt sonstigen Schulden vorgehen würde. ob in einer Zeit, in welcher eine Familie noch zusammengelebt hat oder ob das Kind bereits geboren war. berücksichtigungswürdige Schulden; Kindesunterhalt, sonstige vorrangige Unterhaltslasten; Einkommens- und Kirchensteuer. Hierbei ist zu berücksichtigen, wann die Schulden oder Darlehensraten angefallen sind, z.B.