Die nachstehenden Beispiele zeigen, wie Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe f) angewendet wird. Zu Absatz 2 von Artikel 2 (Unter das Abkommen fallende Steuern), 2. Es regelt Nachlässe von Erblassern und Schenkungen von natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes bzw. Soweit die Absätze 1 oder 3 nichts anderes bestimmen, können Zinsen, die von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, im anderen Vertragsstaat nur insoweit besteuert werden, als sie von einer in diesem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte der Gesellschaft gezahlt werden oder aus Einkünften nach Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) oder nach Absatz 1 von Artikel 13 (Gewinne aus der Veräusserung von Vermögen) stammen, die im anderen Vertragsstaat auf Nettobasis besteuert werden. Die US-Nachlasssteuer ist für in der Schweiz wohnhafte Nicht-US-Personen mit amerikanischen Wertschriften relevant: Das betroffene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA (DBA) teilt das Besteuerungsrecht für amerikanische Aktien den Vereinigten Staaten zu – es besteht also kein Abkommensschutz. 3. Befasst sich eine solche Gesellschaft indessen auch aktiv mit anderen Tätigkeiten, wie beispielsweise der Lizenzierung oder dem Leasing, die sonst nach Absatz 1 Buchstabe c) zu Abkommensvergünstigungen berechtigen würden, kann sie diese Vergünstigungen in dem nach dieser Bestimmung geltenden Rahmen beanspruchen. 1 des Prot. Auf Gewinne nach Artikel 12 (Lizenzgebühren) finden nur die Bestimmungen von Artikel 12 Anwendung. Absatz 1 ist auf andere Einkünfte als solche aus unbeweglichem Vermögen im Sinne des Absatzes 2 von Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger im anderen Vertragsstaat eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Rechte oder Vermögenswerte, für die die Einkünfte gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebsstätte oder festen Einrichtung gehören. Sie leitet 95x an den Lizenzgeber weiter, wobei diese 95x dem Grundsatz des Drittvergleichs entsprechen. Juni 2010 und in Kraft seit 20. 8C�9��:H\��AW3��dC��'�|N� ���$r������-E�!�����z�B? Die Absätze 1 und 2 sind nicht so auszulegen, als verpflichteten sie einen Vertragsstaat: 4. Es ist nicht erforderlich, dass die Geschäftstätigkeit aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Gütern besteht; sie kann statt dessen auch das Erbringen von Dienstleistungen beinhalten. Zu Absatz 1 Buchstabe e) von Artikel 22 (Einschränkung von Abkommensvorteilen), 6. 1 0 obj Zu Absatz 1 Buchstabe f) von Artikel 22 (Einschränkung von Abkommensvorteilen), 1. Die amerikanische Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen von Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe f) nicht, weil der Sachverhalt ergibt, dass die natürliche Person, obwohl sie weniger als 50 vom Hundert des Kapitals hält und keinen Dienstleistungsvertrag besitzt, letztlich ein überwiegendes Interesse an der Gesellschaft hat. G hält alle Anteile und Verbindlichkeiten von H, einer Tochtergesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Im Falle der Einleitung eines Schiedsverfahrens gemäss Artikel 25 Absatz 6 (das Verfahren), sind folgende Bestimmungen anzuwenden: 2. Diese erbringt alle wirtschaftlichen Haupttätigkeiten für die Herstellung und den Vertrieb der Produkte A in den Vereinigten Staaten. 1. Allerdings muss sich eine solche Ablehnung auf Gründe stützen, die mit der Eigenschaft der Person als Bank, Finanzinstitut, Vertreter, Treuhänder oder Auftraggeber oder mit der Tatsache, dass sich die Informationen auf die Eigentumsverhältnisse bezieht, nichts zu tun haben. Mit dem «ausschüttungsgleichen Betrag» («dividend equivalent amount»), wie er im Recht der Vereinigten Staaten verwendet wird, ist der in Absatz 7 von Artikel 10 genannte Teil der Gewinne oder Einkünfte gemeint, der, hätte eine in den Vereinigten Staaten eingetragene Tochtergesellschaft diese Gewinne oder Einkünfte erzielt, als Dividende ausgeschüttet worden wäre. 5. Eine Bohrinsel oder ein Schiff, die für die Erforschung oder Erschliessung von Bodenschätzen verwendet werden, gelten nur dann als Betriebsstätte, wenn sie während einer Dauer von mehr als zwölf Monaten betrieben werden. 5. 5. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebsstätte oder eine selbständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Lizenzgebühren einer solchen Betriebsstätte oder festen Einrichtung zuzurechnen sind. T-1 lizenziert diese Vertriebskonzepte an schweizerische und regionale Gesellschaften. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes kann eine in Absatz 1 Buchstabe c) von Artikel 4 (Ansässige Person) umschriebene Einrichtung die Vergünstigungen nach diesem Abkommen beanspruchen, sofern mehr als die Hälfte der Begünstigten, Mitglieder oder Beteiligten Personen sind, die gemäss diesem Artikel die Vergünstigungen nach diesem Abkommen beanspruchen können. Die Einkünfte, die T von T-1 bezieht, stehen im Zusammenhang mit ihrer aktiven und erheblichen Tätigkeit der Lizenzierung von Vertriebskonzepten. Hingegen besteht für Einkünfte, die im Zusammenhang mit der Vornahme, der Verwaltung oder dem blossen Halten von Kapitalanlagen für eigene Rechnung der ansässigen Person erzielt werden oder gelegentlich anfallen, aufgrund dieser Bestimmung allgemein kein Anspruch auf Abkommensvergünstigungen, ungeachtet dessen, ob diese Tätigkeiten sonst eine aktive Geschäftstätigkeit begründen würden. Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck «Dividenden» bedeutet Einkünfte aus Aktien oder anderen Rechten – ausgenommen Forderungen – mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Recht des Vertragsstaates, aus dem sie stammen, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt sind. Nach dem Kriterium der aktiven Geschäftstätigkeit ist eine in einem Vertragsstaat ansässige Person, die Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat bezieht, berechtigt, hinsichtlich dieser Einkünfte Vergünstigungen zu beanspruchen, wenn sie (oder eine ihr nahestehende Person), im erstgenannten Vertragsstaat eine aktive Geschäftstätigkeit im Sinne der Umschreibung in Ziffer 7 des Protokolls ausübt und die betreffenden, aus dem anderen Vertragsstaat stammenden Einkünfte im Zusammenhang mit dieser Geschäftstätigkeit erzielt werden oder gelegentlich anfallen. Die Tätigkeiten von P-1 sind erheblich im Vergleich zu denjenigen von R-1. Die Einschränkung im Bereich der Kapitalanlagen gilt nicht für das Bank- oder Versicherungsgeschäft oder für Wertschriftentransaktionen, die im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit einer Bank, einer Versicherungsgesellschaft oder eines eingetragenen Wertschriftenhändlers ausgeübt werden. Diese Personen oder Behörden dürfen die Informationen nur für diese Zwecke verwenden. 3. Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern von diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Vereinbarungen zustehen. 4. 4. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Beteiligung an den Gewinnen des Schuldners ein Kriterium für die Festlegung darstellt, ob ein als Forderung bezeichneter Anspruch im Sinne dieses Abkommens steuerlich als Eigenkapital zu betrachten ist. Wird eine in einem Vertragsstaat ansässige Person, die aufgrund einer Verfügung über Vermögenswerte in beiden Vertragsstaaten der Einkommensbesteuerung unterliegt, in einem Vertragsstaat steuerlich so behandelt, als habe sie das Vermögen veräussert und wird sie aus diesem Grunde besteuert, und enthält das zu dieser Zeit in Kraft stehende innerstaatliche Recht des anderen Vertragsstaates weder eine Verpflichtung noch eine Ermächtigung, wonach die ansässige Person den Gewinn oder Verlust berücksichtigen oder sonstwie aufschieben muss oder darf, so kann die ansässige Person in ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr, in dem über diese Vermögenswerte verfügt wurde, verlangen, dass sie im anderen Vertragsstaat so besteuert wird, als habe sie unmittelbar vor der Verfügung diese Vermögenswerte zum damaligen Marktpreis veräussert und zurückgekauft. 1 Nr. Die gleiche Beurteilung würde sich ergeben, wenn R, eine vollständig von P beherrschte amerikanische Tochtergesellschaft, alle Anteile und Verbindlichkeiten von R-1 hielte. 2. 2. Ungeachtet des Absatzes 1 umfasst der Ausdruck «eine in einem Vertragsstaat ansässige Person» nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat steuerpflichtig ist. 3. 5. Hinterlässt ein deutscher Erblasser z. 2 Dieses Abkommen tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und findet Anwendung auf Erbfälle von Personen, die an oder nach diesem Sept. 2009, von der BVers genehmigt am 18. Zu Absatz 7 von Artikel 10 (Dividenden), 6. Doppelbesteuerungsabkommen: Besonderheiten bei der Schenkungssteuer Die meisten Regelungen des Deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer ( DBA-USA-Erb ), insbesondere die Regelungen zum Wohnsitz (Art. 3. Sept. 2019 (AS 2019 3145 3143; BBl 2010 235). Die schweizerische Gesellschaft kann daher Abkommensvergünstigungen nur beanspruchen, wenn sie hierzu aufgrund einer der übrigen Bestimmungen von Artikel 22 berechtigt ist. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Vereinigten Staaten von Amerika. 3. Im Sinne dieses Abkommens umfasst der Ausdruck «Unternehmensgewinne» Einkünfte aus der Vermietung beweglichen Vermögens und aus der Vermietung oder Lizenzerteilung von kinematographischen Filmen oder Filmwerken, Bandaufzeichnungen und anderen Aufzeichnungen für Radio und Fernsehen. Das frühere Abkommen tritt ausser Kraft, wenn die Bestimmungen dieses Abkommens gemäss den Absätzen 2 und 3 in Kraft treten. Buchstabe a) ist nicht anzuwenden auf Dividenden, die von einem in den Vereinigten Staaten ansässigen Real Estate Investment Trust gezahlt werden und Buchstabe b) ist nur anzuwenden, wenn der Nutzungsberechtigte solcher Dividenden eine natürliche Person ist, die mit weniger als 10 vom Hundert am Real Estate Investment Trust beteiligt ist. Orientation in the website. 1 Fassung gemäss Art. 2. Es besteht Einvernehmen darüber, dass eine Gesellschaft, die die Voraussetzungen von Unterabsatz (i) erfüllt, Abkommensvergünstigungen im Sinne von Unterabsatz (ii) nur dann beanspruchen kann, wenn sie in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig ist. Wer amerikanische Aktien erbt, muss diese in den USA versteuern. Es besteht Einvernehmen darüber, dass ein Vertragsstaat die Beurteilung, ob eine oder mehrere Personen, die nicht nach Absatz 1 Buchstabe a), b), d), e) oder g) von Artikel 22 berechtigt sind, die Abkommensvorteile zu beanspruchen, an einer Gesellschaft, einem Trust oder einem Nachlass insgesamt zu einem überwiegenden Teil interessiert sind, nicht nur aufgrund der Beteiligung dieser Personen am Kapital der Gesellschaft beziehungsweise am Vermögen des Trusts oder des Nachlasses vornimmt; vielmehr können auch andere vertragliche Beziehungen dieser Person oder dieser Personen zu der Gesellschaft, dem Trust oder dem Nachlass und das Ausmass, in dem diese Person oder diese Personen unmittelbar oder mittelbar Vergütungen (einschliesslich Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren, aber ausgenommen Vergütungen zu Preisen des freien Marktes für den Kauf, die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von beweglichem Vermögen im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit oder für Dienstleistungen) von dieser Gesellschaft, diesem Trust oder diesem Nachlass erhalten, die vom steuerbaren Einkommen der Gesellschaft, des Trusts oder des Nachlasses abgezogen werden können, oder einen Anspruch auf solche Vergütungen haben, dazu führen, dass einer Person die Abkommensvergünstigungen zu verweigern sind, die sie sonst nach Absatz 1 Buchstabe f) beanspruchen könnte. Die Vergünstigungen dieses Absatzes gelten für einen fünf Steuerjahre nicht übersteigenden Zeitraum, beginnend mit dem ersten Steuerjahr, in dem die natürliche Person die unselbständige Arbeit im erstgenannten Vertragsstaat ausübt. Juni 2010 und in Kraft seit 20. 1. Bei der Anwendung der vorstehenden Absätze sind die der Betriebsstätte zuzurechnenden Unternehmensgewinne jedes Jahr auf dieselbe Art zu ermitteln, es sei denn, dass ausreichende Gründe dafür bestehen, anders zu verfahren. Erbschaftssteuer zu einem Spitzensteuersatz von 35%. Lizenzgebühren, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden. Der Ausdruck Betriebsstätte umfasst insbesondere: 3. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA über die Nachlasssteuer ist veraltet. 4. Das Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und seine Bestimmungen finden Anwendung: 3. <>/ExtGState<>/XObject<>/ProcSet[/PDF/Text/ImageB/ImageC/ImageI] >>/Annots[ 11 0 R 12 0 R] /MediaBox[ 0 0 595.32 841.92] /Contents 4 0 R/Group<>/Tabs/S/StructParents 0>> In den Vereinigten Staaten wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: In Übereinstimmung mit dem Recht der Vereinigten Staaten und vorbehaltlich der dort vorgesehenen Einschränkungen (unter Berücksichtigung künftiger Änderungen, die die nachstehenden allgemeinen Grundsätze nicht beeinträchtigen sollen) rechnen die Vereinigten Staaten bei einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Staatsbürger der Vereinigten Staaten den entsprechenden Betrag der schweizerischen Steuer an die Einkommensteuer der Vereinigten Staaten an; im Falle einer Gesellschaft der Vereinigten Staaten, die über mindestens 10 vom Hundert der stimmberechtigten Anteile einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft verfügt, von der sie in einem Steuerjahr Dividenden bezieht, rechnen die Vereinigten Staaten überdies den entsprechenden Betrag der schweizerischen Steuer, die diese Gesellschaft auf den Gewinnen, aus denen die Dividenden gezahlt werden, entrichtet hat, an die Einkommensteuer der Vereinigten Staaten an. Schweiz (DBA +) Mit der Schweiz gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen vom 30.11.1978 in Kraft seit dem 28.9.1980. 1. Jeder Vertragsstaat kann das Abkommen auf diplomatischem Weg jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten kündigen. Das Aussenministerium bestätigt, dass die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika den in der Note der Schweizerischen Botschaft enthaltenen Vorschlägen zustimmt, und erklärt ihr Einverständnis, dass diese Note und die Note des Schweizerischen Bundesrats eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen darstellen, welche mit dem Inkrafttreten des Protokolls in Kraft tritt und dem Abkommen als Anhang A beigefügt und somit zu einem integrierenden Teil des Abkommens wird. Desgleichen müsste eine kleine amerikanische Bank, die ein Darlehen an ein sehr grosses, ihr nicht nahestehendes schweizerisches Unternehmen gewährt, das Erfordernis der Erheblichkeit nicht erfüllen, um aufgrund von Absatz 1 Buchstabe c) in den Genuss von Abkommensvergünstigungen zu gelangen. Mit diesem Erfordernis der Erheblichkeit wird bezweckt, die missbräuchliche Erschleichung von Abkommensvorteilen durch eine Gesellschaft zu verhindern, die versucht, in deren Genuss zu gelangen, indem sie in minimalem Umfang entsprechende Geschäftstätigkeiten aufnimmt, die im Verhältnis zu ihrer Gesamttätigkeit mit wenig Kosten verbunden sind oder einen geringen wirtschaftlichen Erfolg bewirken.