Unter diesem Aspekt stellen sich Fragen nach Zulassung, Aufenthalt, Melde- bzw. Für Schweizer gilt, weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, eine etwas andere Regelung. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen. Dezember 2013 – weiterhin eine Arbeitsgenehmigung, die als Arbeitserlaubnis-EU erteilt wird. Recht auf Bildung. Für alle Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA, die eine Dienstleistung in einem reglementierten Beruf während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz erbringen möchten, ist zusätzlich eine Meldung über das Online-System des Staatsekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erforderlich. Der Entscheid des SEM erfolgt mittels Verfügung an die beteiligten Parteien und an die kantonalen Behörden und berechtigt nicht zur Einreise in die Schweiz. Diese müssen zunächst einen Aufenthaltstitel (Visum oder Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) beantragen und genehmigt bekommen. Schweizer sind verpflichtet, ihren länger als drei Monate dauernden Aufenthalt in Deutschland bei der Ausländerbehörde des Wohnortes anzuzeigen, und erhalten dann eine Karte, in der ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt ist. Kinder von EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land arbeiten, Hi Ali grüß dich, herzlich willkommen. Informationen zur Arbeitserlaubnis für Bürgerinnen und Bürger der Westbalkan-Länder Denken Sie darüber nach, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen? Arbeitsrecht für Nicht-EU-Bürger Staatsangehörige aus europäischen Ländern, die nicht der EU angehören, brauchen einen ... des EWR und der Schweiz. Voraussetzungen für Nicht-EU Bürger Während für alle EU-Bürger das Recht gilt, Beruf und Arbeitsplatz für eine Selbständigkeit frei zu wählen - also die so genannte Niederlassungsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit, ist für Nicht-EU Bürger die Existenzgründung nicht so formlos möglich. Bewilligungspflichten und Ausweise, arbeitsrechtliche Aspekte sowie der Besteuerung, welche wir mit den Informationen auf dieser Website beantworten möchten, um Ihnen damit eine Hilfestellung zu bieten, für einen erfolgreichen Start in der Schweiz. … Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger. EU-Bürger können sich ohnehin in jedem Mitgliedstaat ihrer Wahl niederlassen und arbeiten. Die Zahl der Nicht-EU-Bürger mit einer Arbeitserlaubnis ist nicht gleichbedeutend mit der Gesamtzahl der Ausländer auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Für die erstmalige Einreise aus ... Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber - und damit auch die Aufenthaltserlaubnis - … benötigen keine Arbeitserlaubnis, auch wenn sie Nicht-EU-Bürger sind, haben das Recht auf Gleichbehandlung, was auch für alle sozialen und steuerlichen Vergünstigungen gilt. Dafür gibt es verschiedene Kategorien. Bei positiver Beurteilung des Kantons wird das Gesuch ans Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung unterbreitet. Bulgarische und rumänische Arbeitnehmer sind zwar EU-Bürger, benötigen jedoch für eine Übergangszeit – längsten bis 31. Die Kontaktangeben finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM). Informationen für die Arbeitgeber in der Schweiz Der Arbeitgeber, welcher eine ausländische Arbeitskraft in der Schweiz einstellt, erhält bei den zuständigen kantonalen Behörden Informationen über Arbeitsbewilligungen und Verfahren. Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Anders und etwas schwieriger sieht es für Nicht-EU-Bürger aus. Sie werden dann aber im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber Ausländern aus Drittstaaten bevorrechtigt. Dann werde ich noch realistischer antworten, dies wird leider unmöglich sein, weil ich das von einer Bekannten weiß, sie hat ihr Master in der Schweiz gemacht, sie war türkische Staatsbürgerin aus der Türkei, aus Izmir, quasi im Nachhinein in die EU gekommen und sie hat es nicht geschafft in der Schweiz einen Job zu finden, in Zürich.